Die aus SPD, GRÜNE und FDP bestehende AmpelRegierung hat angekündigt, die vor allem für Langzeitarbeitslose, prekär Beschäftigte und ihre Angehörigen geregelten Bedingungen für den Bezug von Bürgergeld erschweren zu wollen. Die für erwerbsfähige Menschen im Bürgergeld-Bezug zumutbaren Arbeitsbedingungen sollen verschärft, Ein-Euro-Jobs ausgeweitet und Schwarzarbeit noch härter als bisher bestraft werden.
Auch die Sanktionen will die Regierung deutlich verschärfen, beispielsweise, wenn jemand einen Termin im Jobcenter
nicht wahrnimmt. Um die immer wieder gerne öffentlich von vielen Seiten in Zweifel gezogene Arbeitsmotivation der Betroffenen zu stärken, will die Regierung ferner eine „Anschubfinanzierung“ für Menschen einführen, die eine
Arbeit neu aufnehmen und deswegen aus dem Bürgergeld ausscheiden.
Über dies und noch mehr informiert das neue A-info der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.
Inhalte in der Oktober 2024 Ausgabe:
… Bürgergeld: Verschärfungen geplant
… CDU will Bürgergeld abschaffen
… Neue Fristen für Widersprüche
… Reform des SGB III geplant
… BSG-Urteile u.a.
Die aktuelle Ausgabe kann hier heruntergeladen werden: A-info/ Oktober 2024
Anspruch auf Wohngeld-Plus
Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.
Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen. Das gilt insbesondere für:
- Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
- Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
- Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Dazu zählen z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.
Hier werden Sie auf die offizielle Infoseite der Bundesregierung verlinkt und können sich einen Infoflyer downloaden.
Mehr Infos zum Thema bekommt ihr unter: „Beratung“ und „Sozialpolitisches Engagement“