Hier bekommt ihr eine Übersicht über wesentliche Neuregelungen und Änderungen, die zum Jahresbeginn oder im Laufe des Jahres 2025 wirksam werden. Relevante Rechtsänderungen:
- Erhöhung von Kindergeld von 250 auf 255 €
- Erhöhung des Kindersofortzuschlags von 20 auf 25 €
- Absenkung des UVG von 230 auf 225 € (Kind 0-5 J.), 301 auf 296 € (Kind 6-11 J.) 395 auf 390 € (Kind 12-17 J.)
- Erhöhung des Höchstbetrag des Kinderzuschlag von 292 auf 297 €
- Erhöhung des Wohngelds um 15 %
- Erhöhung der Minijobgrenze und des Grundfreibetrages für anrechnungsfreien Einkünften von U-25-jährigen Auszubildenden von 538 auf 556 €
- Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 682 € im Monat
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 auf 12,82 €
- Erhöhung des Mindestlohns in der Zeitarbeit ab 01.11.2024 auf 14,00€/Std. und ab 01.03.2025 auf 14,53€/Std.
- Übertragung der SGB II-Weiterbildung wird ab 2025 auf die Bundesagentur
- Streichen der Rechtsverfolgungssperre für unterhaltspflichtige Personen im SGB II-Bezug bei Erhalt von UVG
- Absenkung der Asylregelleistungen um 13 bis 91 € von AsylbLG-Grundleistungsbeziehenden
- Erhöhung der max. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate
- Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent
- Ab dem 14. Januar 2025 Einführung der Jobcenter-App
- Zugangsfiktion nach § 37 Abs. 2 SGB X von Bescheiden verlängert sich von 3 auf 4 Tage
- Erhöhung der Kosten für das Deutschlandticket von 49 auf 58 €
Auf folgenden Seiten bekommt ihr noch zusätzliche Inform:tionen. Auf der Seite der „igmetal“ und auf der Seite des „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“.
Hier erfahrt ihr mehr über unsere Arbeiten im Bereich „Beratung“ und „Sozialpolitik“.