Die zukünftigen Regierungsparteien SPD und CDU planen das Bürgergeld abzuschaffen und stattdessen eine “neue Grundsicherung für Arbeitssuchende” einzuführen. Damit wollen sie die Sanktionsmöglichkeiten für Bürgergeld-Beziehende drastisch verschärfen. Die De-Facto-Abschaffung des Bürgergeldes geht an der Lebensrealität dieser Menschen – mal wieder und in immer schärferem Ausmaß – vollkommen vorbei. Im Papier heißt es: “Für die Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. (…) Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen (…) verschärfen. (…) Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch (…) muss beendet werden.”

Nur um das zu verdeutlichen: So macht man Menschen Angst. “Vermittlungshürden” – das sind häufig Behinderungen, körperliche und psychische Krankheiten, Kinder, das Alter, der Wohnort oder geringe Qualifikation. Das lässt sich nicht “beseitigen”.

Wer einen Job nicht annimmt, dem drohen nach den Plänen der SPD und CDU Totalsanktionen – und das, obwohl das nach einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht von 2019 verfassungswidrig ist*. Hunderttausenden Menschen, die jetzt schon jeden Cent zweimal umdrehen müssen, könnte so das Geld für Miete und Lebensmittel gestrichen werden.

2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen maximal 30% des Regelsatzes betragen dürfen und forderte den Gesetzgeber damit auf, das Sanktionssystem zu reformieren. Das Urteil ließ ein kleines Schlupfloch für Totalsanktionen, das leider bereits von der Regierung genutzt wird. Expert*innen zweifeln allerdings stark daran, dass die neue Regelung zur Totalsanktion verfassungskonform ist.

Auf der Petitionsplattform von Campact könnt ihr gegen die Pläne protestieren und eine Petition von sanktionsfrei e.V. unterstützen indem ihr hier unterschreibt.

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