Haushaltskürzungen: Zivilgesellschaft droht Kahlschlag
Gemeinnützige Organisationen und Initiativen in ganz Deutschland unterstützen Betroffene, vermitteln therapeutische oder juristische Hilfe und vernetzen Engagierte. Sie beraten Menschen, die aus radikalen Milieus aussteigen wollen und entwickeln Perspektiven. Sie zeigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, wie sie selbst wirksam werden und eigene Urteile entwickeln können.
Sie bieten Teilhabechancen und unterstützen marginalisierte Gruppen. All dies ist Teil der Daseinsvorsorge, von der alle profitieren. Daher erhält diese teils professionelle, teils ehrenamtliche Arbeit öffentliche Förderungen. Die Bundesmittel könnten ab 2025 entfallen, viele Organisationen müssten ihre Leistungen einstellen.
Demokratie braucht zivilgesellschaftliche Institutionen zur Wahrung von Freiheit, Vielfalt, Toleranz, Teilhabe, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit.
Mehr dazu auf der Website der Kampagne: https://gerade-jetzt-fuer-alle.de/
Zur Petition gegen Kürzungen kommt Ihr hier: https://weact.campact.de/petitions/demokratieforderung-in-gefahr-kurzungen-jetzt-stoppen-geradejetztfueralle
Große Lücke bei Wohnkosten
Im Jahr 2023 haben die Jobcenter in der Bundesrepublik im Schnitt bei etwa 325.000 Bürgergeld beziehenden Bedarfsgemeinschaften nicht die vollen Kosten für die Kaltmiete und die Mietnebenkosten einschließlich der Heizkosten übernommen.
Betroffen ist also ungefähr eine von neun Bedarfsgemeinschaften im Bezug von Leistungen nach SGB II in Deutschland. Der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und dem Betrag, den das Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes tatsächlich als „angemessenen Bedarf“ übernimmt, macht dabei 2023 bei den betroffenen Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 107 Euro im Monat aus.
Diese Zahlen ergeben sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay (Gruppe Die Linke).
Mehr dazu im neuen A-Info der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, das ihr hier herunterladen könnt.
Bündnis Kindergrundsicherung: Kinder brauchen mehr
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung ein. Dem Bündnis gehören aktuell 20 Mitgliedsorganisationen und 12 wissenschaftliche Unterstützer*innen an. Um soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen und jedem Kind, unabhängig von seiner sozialen Herkunft Teilhabe zu ermöglichen, haben die beteiligten Organisationen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung entwickelt, die es Kindern und Familien wirklich leichter macht.
Hier geht es zur Website des Bündnisses: https://kinderarmut-hat-folgen.de/
Wohngeld: Monatelange Wohngeld-Bearbeitung: Länder fordern Korrekturen vom Bund
Seit einer großen Wohngeld-Reform ist die Zahl der Anträge in die Höhe geschnellt. Die Folge: überlastete Behörden, überlange Bearbeitungszeiten. Nun erhöhen die Länder den Druck auf den Bund.
Mehr Infos dazu hier: https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/monatelange-wohngeld-bearbeitung-laender-fordern-korrekturen-vom-bund
Harald Thomé schreibt dazu in seinem Newsletter: „Der Druck der Länder gegen den Bund ist richtig. Gleichzeitig wird hier wieder nur der Schwarze Peter von den Ländern dem Bund zugeschoben, denn § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I bestimmt klar und deutlich: „Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“.
Die im Artikel genannten Bearbeitungszeiten für die Wohngeldgewährung „In der Regel seien es zwar unter fünf Monate“, dürfte deutlich beschönigend sein, ich bekomme zum Teil für Weiterbewilligungsanträge Bearbeitungszeiten von 12 Monaten mit, und dass das Recht auf vorläufige Leistungsgewährung nach § 26a WoGG und Vorschuss nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I schlichtweg ignoriert und die dahingehende Rechtslage von den Wohngeldbehörden bestritten wird.
Problemverschärfend ist die Weisungslage der BA und auch der Sozialämter, die antragstellende Personen und Familien anstatt existenzsichernde Leistungen bis zur Auszahlung von Wohngeld nach SGB II/SGB XII zu gewähren, die jeweiligen Leistungen rechtswidrig versagen mit dem Hinweis auf Wohngeld. Hier muss das BMAS als federführende Behörde für die SGB II/SGB XII – Leistungen unverzüglich seine Weisungen anpassen und klarstellen, dass SGB II/SGB XII – Leistungen solange zu gewähren sind, bis Wohngeld zur Auszahlung gebracht wird. Und ein Verweis auf diese Leistungen ist derweilen nicht zulässig ist. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, § 85 SGB II und § 131 SGB XII bis Dezember 2025 zu verlängern.“