In einer gemeinsamen Erklärung zeigt sich der Paritätische Gesamtverband zusammen mit sechs weiteren Organisationen äußerst besorgt über die aktuelle Debatte um Kürzungen beim Bürgergeld. Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine sofortige Beendigung der zugespitzten Debatte und weisen darauf hin, dass eine potentielle Kürzung des Bürgergeldes nicht nur die Ärmsten hart treffen würde, sondern eine Kürzung beim Existenzminimum auch verfassungswidrig wäre.
Auch falsche Behauptungen zum angeblichen Lohnabstandsgebot und die Forderung nach einem Arbeitszwang werden deutlich zurückgewiesen.“Es ist der bereits bekannte Griff in die Populismuskiste. Wenn gespart werden muss, malen manche Politiker das Schreckgespenst des faulen Arbeitslosen an die Wand und hoffen auf schnellen Applaus”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Das sei unverantwortlich und entspräche nicht den Fakten, so Schneider weiter. Allein 800.000 Menschen im Bürgergeld seien bereits erwerbstätig, würden wegen geringer Löhne aber mit Transferleistungen aufstocken müssen. Schneider: “Diese und andere Fakten werden in den Neiddebatten jedoch immer weggelassen. Man pflegt lieber sein Feindbild auf Kosten der Ärmsten und das ist schäbig.”Dabei reiche laut Berechnungen des Paritätischen die Anpassung des Bürgergeldes auf 563 Euro im kommenden Jahr nicht aus. “Die Anpassung um 12 Prozent ist in Wahrheit keine Verbesserung für die Menschen, sondern nach Jahren des massiven Preisanstiegs gerade mal ein Inflationsausgleich”, erklärt Ulrich Schneider weiter. Nach Berechnungen des Wohlfahrtsverbandes müsste ein Bürgergeld, das vor Armut schützt, mindestens 813 Euro für eine erwachsene Person betragen.
Neben dem Paritätischen Gesamtverband haben noch ver.di, die AWO, die Diakonie, der VdK, die Volkssolidarität und der SoVD den Aufruf “Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!” unterzeichnet.Den Appell kann man hier herunterladen und gerne verteilen oder weiter leiten!
Kurzexpertise: Regelbedarfe 2024. Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung.
Mit der Regelbedarfsexpertise „Regelbedarfe 2021“ hat die Paritätische Forschungsstelle eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung vorgenommen. Die ermittelten Regelbedarfe werden nun fortgeschrieben auf das Jahr 2024. Die vorliegende Kurzexpertise verzichtet auf eine kritische Problematisierung des Verfahrens und wendet für die Fortschreibung die jeweils nach §28a SGB XII gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen an. Für die Fortschreibung auf die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils damit das reformierte zweistufige Verfahren nach dem Bürgergeld-Gesetz zugrunde gelegt.
Die Fortschreibung der Paritätischen Expertise ergibt somit für eine alleinlebende Erwachsene einen Regelbedarf von 813 Euro für 2024, während das Bürgergeld 2024 einen Regelbedarf von 563 Euro vorsieht. Die vorliegende Kurzexpertise erläutert und dokumentiert das methodische Vorgehen.